Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bandexa
Version: AGB Bandexa v1.1
Stand: 17.07.2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Software Bandexa durch Betreiber von Campingplätzen, Stellplätzen, Höfen, Weingütern oder vergleichbaren Beherbergungs- und Stellplatzbetrieben.
Anbieter und Vertragspartner ist:
Jürgen Rieger
Einzelunternehmen / Softwareanbieter
handelnd unter der Produktbezeichnung Bandexa
Am Südhang 7
93336 Altmannstein
E-Mail: info@bandexa.com
Bandexa ist die Produkt- und Plattformbezeichnung der bereitgestellten Software. Bandexa ist keine eigenständige juristische Person.
Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Betreibers gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand
Der Anbieter stellt dem Betreiber die Software Bandexa als webbasierte Anwendung zur Verfügung. Bandexa dient insbesondere der Verwaltung von Unterkunftstypen, Stellplätzen, Kategorien, Preisen, Zusatzleistungen, Buchungen, Kunden, Zahlungsarten, E-Mail-Kommunikation, Karten- und Lageplandaten sowie der öffentlichen Gastbuchung.
Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software in der jeweils aktuellen Fassung. Eine Überlassung des Quellcodes oder eine Installation der Software auf Systemen des Betreibers ist nicht geschuldet.
Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils bereitgestellten Anwendung, den Einstellungen des Betreiberkontos und den zusätzlich vereinbarten oder freigeschalteten Funktionen.
3. Registrierung und Vertragsschluss
Der Betreiber kann ein Betreiberkonto anlegen. Für die Registrierung sind vollständige und richtige Angaben erforderlich.
Mit Abschluss der Registrierung und Freischaltung des Betreiberkontos kommt ein Nutzungsvertrag über Bandexa zustande.
Der Betreiber stellt sicher, dass die Person, die das Betreiberkonto anlegt oder rechtliche Erklärungen abgibt, hierzu berechtigt ist.
Der Anbieter kann Registrierungen ablehnen oder zusätzliche Informationen anfordern, wenn berechtigte Zweifel an der Identität, Berechtigung oder gewerblichen Nutzung bestehen.
4. Kostenfreie Startphase
Die ersten 30 Tage ab Registrierung des Betreiberkontos sind kostenfrei.
Während der kostenfreien Startphase darf der Betreiber Bandexa einrichten und produktiv nutzen. Buchungen, deren erster Buchungstag innerhalb der kostenfreien Startphase liegt, bleiben für die Bandexa-Gebühr unberücksichtigt. Nach Ablauf der kostenfreien Startphase beginnt die entgeltliche Nutzung nach Abschnitt 8, sofern das Betreiberkonto nicht zuvor beendet wurde.
5. Bereitstellung, Verfügbarkeit und Änderungen
Der Anbieter betreibt Bandexa auf zentraler Serverinfrastruktur und ermöglicht dem Betreiber den Zugriff über eine Internetverbindung und einen aktuellen Webbrowser.
Der Anbieter bemüht sich um einen stabilen und sicheren Betrieb der Software. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, technische Anpassungen, Störungen der Internetverbindung, Ausfälle externer Dienste oder Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters können die Nutzung zeitweise einschränken.
Der Anbieter darf Bandexa weiterentwickeln, ändern und Funktionen anpassen, ergänzen oder ersetzen, soweit dadurch die berechtigten Interessen des Betreibers angemessen berücksichtigt werden. Wesentliche Änderungen, die die Nutzung erheblich beeinträchtigen können, werden dem Betreiber mit angemessener Frist angekündigt, soweit dies technisch und organisatorisch möglich ist.
6. Nutzerkonten, Zugangsdaten und Berechtigungen
Der Betreiber ist für die Verwaltung seiner Nutzer, Mitarbeiter und Zugriffsrechte verantwortlich.
Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen. Der Betreiber informiert den Anbieter unverzüglich, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten kompromittiert wurden oder unbefugte Personen Zugriff auf das Betreiberkonto haben.
Handlungen, die über ein Betreiberkonto oder einen berechtigten Nutzer vorgenommen werden, gelten als Handlungen des Betreibers, soweit der Betreiber den Zugriff zu vertreten hat.
7. Nutzungsrechte und zulässige Nutzung
Der Anbieter räumt dem Betreiber für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, Bandexa für den eigenen Betrieb zu nutzen.
Der Betreiber darf Bandexa nicht vervielfältigen, vermieten, verleasen, weiterverkaufen, Dritten als eigenständigen Dienst anbieten, zurückentwickeln, dekompilieren oder technische Schutzmaßnahmen umgehen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.
Der Betreiber darf Bandexa nicht missbräuchlich nutzen. Unzulässig sind insbesondere:
- rechtswidrige Inhalte oder rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten,
- Eingriffe in die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Software,
- unbefugte Zugriffe auf Daten anderer Betreiber,
- automatisierte Last, Scraping oder Massenzugriffe außerhalb der vorgesehenen Nutzung,
- Nutzung für Spam, irreführende Kommunikation oder sonstige rechtswidrige Zwecke.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen darf der Anbieter den Zugriff vorübergehend sperren, soweit dies erforderlich ist, um Schäden, Rechtsverletzungen oder Störungen zu verhindern. Der Anbieter wird den Betreiber hierüber informieren, sofern keine Sicherheits- oder Rechtsgründe entgegenstehen.
8. Entgelt und Abrechnung
Nach Ablauf der kostenfreien Startphase berechnet der Anbieter eine Bandexa-Gebühr in Höhe von 1,00% des Bruttobuchungswerts abrechenbarer Buchungen.
Abrechenbar sind alle in Bandexa erzeugten Buchungen, die verbindlich reserviert sind, deren erster Buchungstag nach Ablauf der kostenfreien Startphase liegt und die vor dem jeweiligen Abrechnungslauf nicht storniert wurden.
Grundlage der Bandexa-Gebühr ist der Buchungswert zum Zeitpunkt der Reservierung. Spätere Verbrauchswerte oder Änderungen nach der Reservierung verändern diese Grundlage nicht.
Eine Buchung wird dem Abrechnungszeitraum zugeordnet, in den ihr erster Buchungstag fällt. Maßgeblich ist nicht der Zeitpunkt, zu dem die Buchung angelegt oder reserviert wurde.
Wird eine Buchung vor dem Abrechnungslauf storniert, wird sie nicht abgerechnet. Wird eine Buchung erst nach dem Abrechnungslauf storniert, bleibt die bereits entstandene Bandexa-Gebühr bestehen.
Der Abrechnungszeitraum beginnt mit Registrierung des Betreiberkontos und läuft in 30-Tage-Zyklen. Nach Ablauf eines Abrechnungszeitraums kann der Anbieter die bis dahin entstandenen Gebühren abrechnen.
Rechnungen werden dem Betreiber elektronisch bereitgestellt oder per E-Mail übermittelt. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist.
Alle genannten Entgelte verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.
9. Pflichten des Betreibers
Der Betreiber ist insbesondere verpflichtet:
- richtige und aktuelle Angaben zu seinem Betrieb zu machen,
- Preise, Verfügbarkeiten, Leistungen, Zahlungsarten und Buchungsbedingungen eigenverantwortlich zu pflegen,
- Buchungen, Anfragen, Stornierungen und Gastkommunikation rechtzeitig zu bearbeiten,
- eigene gesetzliche Informations-, Steuer-, Melde-, Aufbewahrungs- und Abrechnungspflichten einzuhalten,
- eigene AGB, Datenschutzhinweise, Widerrufs- oder Stornobedingungen gegenüber Gästen bereitzustellen, soweit erforderlich,
- nur Daten zu verarbeiten, zu deren Verarbeitung er berechtigt ist,
- keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten ohne Rechtsgrundlage und Erforderlichkeit in Freitextfeldern zu speichern,
- eigene Zahlungs-, E-Mail-, Karten- und sonstige Drittanbieterintegrationen rechtlich und technisch zu prüfen.
Der Betreiber bleibt für die von ihm angebotenen Leistungen gegenüber Gästen verantwortlich. Bandexa ist nicht Partei des Vertrags zwischen Betreiber und Gast.
10. Öffentliche Gastbuchung und eingebettete Nutzung
Der Betreiber kann öffentliche Buchungslinks oder ein öffentlich einbettbares Buchungswidget nutzen.
Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass die Einbindung auf seiner Webseite rechtmäßig erfolgt und dass Gästen die erforderlichen Informationen, Datenschutz- und Vertragsbedingungen bereitgestellt werden.
Der Betreiber ist für die Bearbeitung, Bestätigung, Ablehnung, Durchführung und Stornierung von Gastbuchungen verantwortlich.
Der Anbieter stellt die technische Plattform bereit, übernimmt jedoch keine Gewähr für die wirtschaftliche Auslastung, den Abschluss bestimmter Buchungen oder die Erfüllung von Verträgen zwischen Betreiber und Gästen.
11. Externe Dienste und Schnittstellen
Bandexa kann Schnittstellen oder technische Einbindungen zu externen Diensten bereitstellen, insbesondere Zahlungsdiensten, E-Mail-Diensten, Karten- oder Geodiensten.
Soweit der Betreiber solche Dienste aktiviert, verbindet oder konfiguriert, ist er für die Auswahl, rechtliche Zulässigkeit, Vertragsbeziehung, Kosten und Pflichten gegenüber dem jeweiligen Dienst verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, Änderungen, Einschränkungen oder Entscheidungen externer Dienste, soweit diese nicht vom Anbieter zu vertreten sind.
12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze.
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Betreibers verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung gehen die Regelungen des Vertrags zur Auftragsverarbeitung in Bezug auf die Auftragsverarbeitung vor.
Der Betreiber ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von Gast-, Kunden-, Mitarbeiter- und Betriebsdaten, die er in Bandexa verarbeitet oder über Bandexa verarbeiten lässt.
13. Daten, Sicherung und Export
Der Betreiber bleibt Inhaber der von ihm in Bandexa eingegebenen oder erzeugten Betriebs-, Kunden- und Buchungsdaten.
Der Anbieter erstellt technische Backups nach Maßgabe des Betriebs- und Datenschutzkonzepts. Diese Backups dienen der Wiederherstellung des technischen Betriebs und ersetzen keine eigene Archivierung oder gesetzliche Aufbewahrung durch den Betreiber.
Der Betreiber ist selbst dafür verantwortlich, Daten, die er aus rechtlichen, steuerlichen, handelsrechtlichen oder betrieblichen Gründen benötigt, rechtzeitig zu exportieren oder anderweitig zu sichern.
Nach Vertragsende kann der Anbieter Daten nach Maßgabe des Vertrags zur Auftragsverarbeitung und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten löschen.
14. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, nicht öffentliche technische Informationen, Zugangsdaten, Vertragsinhalte, Betriebsdaten und Anwendungsdaten.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
15. Mängel und Support
Der Betreiber meldet erkennbare Fehler, Störungen oder Sicherheitsprobleme unverzüglich und beschreibt sie möglichst nachvollziehbar.
Der Anbieter wird gemeldete Fehler im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Zumutbarkeit prüfen und beheben. Ein Anspruch auf Umsetzung bestimmter Funktionen, Workflows oder Integrationen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Support erfolgt über die vom Anbieter bereitgestellten Kontaktwege.
16. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Betreiber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf fehlerhaften Angaben des Betreibers, unsachgemäßer Nutzung, unzureichender Sicherung von Zugangsdaten, Ausfällen externer Dienste, Störungen der Internetverbindung oder Pflichtverletzungen des Betreibers beruhen.
17. Freistellung
Der Betreiber stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung von Bandexa durch den Betreiber, auf vom Betreiber eingestellten Inhalten, auf Verstößen gegen Datenschutz-, Steuer-, Wettbewerbs-, Verbraucher- oder Beherbergungsrecht oder auf Pflichtverletzungen gegenüber Gästen beruhen.
Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Betreiber die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
18. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine feste Vertragslaufzeit besteht nicht.
Der Betreiber kann den Vertrag jederzeit kündigen. Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei erheblich oder wiederholt gegen vertragliche Pflichten verstößt und den Verstoß trotz angemessener Frist nicht abstellt.
Der Anbieter darf außerordentlich kündigen oder den Zugang sperren, wenn der Betreiber mit fälligen Zahlungen erheblich in Verzug ist, die Software rechtswidrig nutzt oder die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform gefährdet.
19. Folgen der Vertragsbeendigung
Nach Vertragsende endet das Recht des Betreibers zur Nutzung von Bandexa.
Der Betreiber ist verpflichtet, vor Vertragsende Daten zu exportieren oder zu sichern, die er weiterhin benötigt.
Offene Zahlungsansprüche bleiben von der Vertragsbeendigung unberührt.
Die Löschung oder Rückgabe personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.
20. Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese AGB ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, der Software, des Abrechnungsmodells, technischer Anforderungen oder des Leistungsumfangs.
Änderungen werden dem Betreiber in Textform oder innerhalb der Anwendung mit angemessener Frist angekündigt. Widerspricht der Betreiber nicht innerhalb der angekündigten Frist und nutzt Bandexa weiter, gelten die Änderungen als angenommen, sofern der Anbieter auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
Widerspricht der Betreiber einer Änderung, können beide Parteien den Vertrag ordentlich kündigen.
21. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.